Bebauungsplan Nr. 213 "Am Park", Gemarkung Groß-Karben
hier: Städtebauliche Rahmenvereinbarung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben billigt die städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 213 „Am Park“ und ermächtigt den Magistrat, diesen Vertrag rechtverbindlich zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in seiner 34. Sitzung am 07.05.2015 den Aufstellungsbeschluss für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens Nr. 213 „Am Park“ beschlossen. Für das Baugebiet wurde ein Investorenauswahlverfahren durchgeführt, bei dem sich für die Grundzüge der Planung der Bebauung des Gebietes entschieden und der entsprechende Investor gewählt wurde. Der nun abzuschließende Vertrag dient der Fortführung der Umsetzung der Planung (gem. Projektbeschreibung s. Anlage 2 des Vertrages) in dem Bauleitplanverfahren.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Entwurf städtebauliche Rahmenvereinbarung