Bebauungsplan Nr. 213 "Am Park", Gemarkung Groß-Karben
hier. Beschluss zur städtebaulichen Rahmenvereinbarung mit dem Investor
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die städtebauliche Rahmenvereinbarung zu dem Bauleitplanverfahren Nr. 213 „Am Park“ entgegen dem zunächst vorgesehenen Beschluss vom 19.03.2015 nicht auf Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, sondern auf Grundlage eines im „normalen“ Verfahren zu entwickelnden Bebauungsplanes zu schließen.
Sachverhalt:
Aufgrund der stattgefundenen Verhandlungsgespräche mit dem Investor und den vorliegenden Besitzverhältnisse wurde die ursprünglich angedachte Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufgegeben.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: