hier: Änderung der Gebührenordnung über
die Benutzung der Kindertagesstätten 2015
Beschlussvorschlag:
Zum 01.09.2015 tritt eine neue „Gebührenordnung zur Benutzung der Kindertagesstätten 2015“ in Kraft.
Die Gebührenordnung 2014 tritt zum 31.08.2015 außer Kraft.
Sachverhalt:
Gemäß § 4 , Abs. 5 der Gebührenordnung 2014 über die Benutzung der Kindertagesstätten erfolgt eine jährliche Anpassung der Betreuungsgebühren.
Die Gebühren erhöhen sich zum 1.9.2015 um 2,8 %. Die Gebühren der Zukaufstunden und Ferienmodule bleiben unverändert.
Die Gebühren für den Waldkindergarten erhöhen sich um 4 %, da hier im Gegenzug das letzte Kindergartenjahr komplett über die tägliche Betreuungszeit von 8 bis 14 Uhr freigestellt wird.
Die sog. Drittkinderfreistellung wurde verändert: Berücksichtigt werden alle Kinder bis 12 Jahren. Die Erstattung wird auf die Gebühren für das Grundmodul begrenzt.
Es besteht nun eine Erstattungsmöglichkeit der Gebühren im Falle eines Streiks durch den Magistrat.
Zukünftig erfolgt die Gebührensteigerung in Relation zum Vorjahresergebnis. Es wird eine Kostendeckung durch Elternbeiträge in Höhe von ca. 20 % angestrebt. Auf das Ergebnis 2014 bezogen bedeutet dies Mehreinnahmen von ca. 30.000 €.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: Mehreinnahmen von ca. 30.000 €
HH 2015 |
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Produkt: |
061000 |
Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
40102X 5110000 |
Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: