Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben,
hier: Änderung der Gebührenordnung über
die Benutzung der Kindertagesstätten 2015
Vorlage
FB 4/479/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Zum 01.09.2015 tritt eine neue „Gebührenordnung zur Benutzung der Kindertagesstätten 2015“ in Kraft.

Die Gebührenordnung 2014 tritt zum 31.08.2015 außer Kraft.

Sachverhalt:

Gemäß § 4 , Abs. 5 der Gebührenordnung 2014 über die Benutzung der Kindertagesstätten erfolgt eine jährliche Anpassung der  Betreuungsgebühren.

Die Gebühren erhöhen sich zum 1.9.2015 um  2,8 %. Die Gebühren der Zukaufstunden und Ferienmodule bleiben unverändert.

Die Gebühren für den Waldkindergarten erhöhen sich um 4 %, da hier im Gegenzug das letzte Kindergartenjahr komplett über die tägliche Betreuungszeit von 8 bis 14 Uhr freigestellt wird.

Die sog. Drittkinderfreistellung wurde verändert: Berücksichtigt werden alle Kinder bis 12 Jahren. Die Erstattung wird auf die Gebühren für das Grundmodul begrenzt.

Es besteht nun eine Erstattungsmöglichkeit der Gebühren im Falle eines Streiks durch den Magistrat.

Zukünftig erfolgt die Gebührensteigerung in Relation zum Vorjahresergebnis. Es wird eine Kostendeckung durch Elternbeiträge in Höhe von ca. 20 % angestrebt. Auf das Ergebnis 2014 bezogen bedeutet dies Mehreinnahmen von ca. 30.000 €.

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          Mehreinnahmen von ca. 30.000

 

HH 2015

 

Produkt:

061000

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

40102X

5110000

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

Anlagenverzeichnis: