Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben
hier: Neufassung der Satzung des Eigenbetrieb Stadtwerke
Vorlage
FB 1/482/2015
Aktenzeichen
1.1/801.301
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Gegenstand des Eigenbetriebs ist nach Gründung der Energie GmbH nicht mehr die Einrichtungen der Stadt zur Energiegewinnung nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (§ 1 Abs. 1 der Satzung)

  2. Der Zweck wird erweitert um
    - den Betrieb des städtischen Bauhofs sowie technische Serviceleistungen für die städtischen Einrichtungen und Grundstücke,
    - Mitwirkung bei Bauleitplanung, Landschaftsplanung, Flächennutzungsplanung, Grünflächenplanung und –gestaltung, Umweltverträglichkeitsangelegenheiten, Artenschutzbelange.
    Das Ökopunkte-Management sowie die Pflege und Aufforstung von stadteigenen Wäldern entfällt (§ 1 Abs. 2 der Satzung) und wird künftig in der Stadtverwaltung wahrgenommen

  3. Die Satzung mit dem Stand Entwurf 18.08.2015 wird beschlossen.

 

Sachverhalt:

Zum 01.01.2011 wurden die Aufgaben des Bauhofes zu den Stadtwerken übertragen und dort ein eigener Betriebszweig gebildet. Teile des ehemaligen Umweltamtes bzw. Fachdienstes Umwelt- und Bauverwaltung wurden ebenfalls dorthin verlagert. Nach nun über 4-jähriger Praxis hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, weitere Aufgaben aus dem Umweltbereich zum Betriebszweig Bauhof der Stadtwerke zu übertragen.

Weiterhin hat sich gezeigt, dass Anpassungen erforderlich sind, die aus der als Anlage beigefügten Fassung mit Darstellung der Änderungen ersichtlich sind. Im Wesentlichen wurden Regelungslücken beseitigt, Deckungsgleichheit zu der Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunales Immobilienmanagement Karben (KIM) soweit angebracht vorgenommen und Passagen gestrichen, die nun in der Geschäftsordnung der Betriebsleitung geregelt sind (z.B. Aufgaben und Vertretungsregelungen). Die Geschäftsordnungen für die Betriebsleitung und die Betriebskommission werden ebenfalls geändert. Hierfür sind ausschließlich Magistrat und Betriebskommission zuständig.

Die beteiligten Gremien werden gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:     keine  

 

HH 2015

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Eigenbetriebssatzung: Fassung mit Darstellung der Änderungen Stand 18.08.15