hier: Neufassung der Satzung
des Eigenbetriebs
Kommunales Immobilienmanagement Karben (KIM)
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Satzung für das den Eigenbetrieb Kommunales Immobilienmanagement (KIM) in der Fassung vom 18.08.2015 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Zum 01.01.2011 wurde der Eigenbetrieb Kommunales Immobilienmanagement Karben (KIM) gegründet. Aufgaben und Zweck ergeben sich aus § 1 der Eigenbetriebssatzung. Nach nun über 4-jähriger Praxis hat sich gezeigt, dass Anpassungen erforderlich sind, die aus der als Anlage beigefügten Fassung mit Darstellung der Änderungen ersichtlich sind. Im Wesentlichen wurden Regelungslücken beseitigt, Deckungsgleichheit zu der Eigenbetriebssatzung für die Stadtwerke soweit angebracht vorgenommen und Passagen gestrichen, die nun in der Geschäftsordnung der Betriebsleitung geregelt sind (z.B. Aufgaben und Vertretungsregelungen). Die Geschäftsordnungen für die Betriebsleitung und die Betriebskommission werden ebenfalls geändert. Hierfür sind ausschließlich Magistrat und Betriebskommission zuständig.
Die beteiligten Gremien werden gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Eigenbetriebssatzung: Fassung mit Darstellung der Änderungen Stand
18.08.15