Bebauungsplan Nr. 218 "Bahnhof - P + R", Gemarkung Kloppenheim
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 218 „Bahnhof – P & R" in der Gemarkung Kloppenheim gern. § 2 Abs. 1 BauGB.
Das Baugebiet liegt in zentraler Lage der Stadt Karben, auf der östlichen Seite angrenzend an die Eisenbahnstrecke Frankfurt – Friedberg am östlichen Rand der Gemarkung Kloppenheim.
Der
Geltungsbereich wird, wie in der Plananlage dargestellt, begrenzt:
Im Nordwesten, ausgehend vom gemeinsamen Eckpunkt des
nördlichen Grenzverlaufs des bestehenden Park & Ride-Parkplatzes (Flur 7
Nr. 224/19), der südlichen Grenze des nicht parzellierten Gewässerverlaufs des
Geringsgrabens und der Fläche der Eisenbahntrasse nach Süden zunächst
geradlinig durch die Parzelle Flur 7 Nr. 224/19 verlaufend bis zum
nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 7 Nr. 224/18. Von diesem Punkt
ausgehend verläuft die Grenze des Plangebietes in Richtung Süden auf der
östlichen Grenze der Parzelle der Eisenbahntrasse (Flur 7 Nr. 224/19) und nimmt
dabei die kleinteiligen rechteckigen Einbuchtungen und Auswölbungen des
Grenzverlaufs der Parzelle auf. Ab dem südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur
7 Nr. 224/19 setzt sich der Grenzverlauf in südliche Richtung entlang der
östlichen Grenze der anschließenden Eisenbahnparzelle Flur 7 Nr. 224/2 fort bis
zu einem gedachten Knotenpunkt mit einer imaginären Verlängerung der südlichen
Grenze des Flurstücks Flur 7 Nr. 39/3. Dort knickt der Grenzverlauf des
Plangebietes nach Osten ab und folgt zunächst der zunächst imaginären und
später tatsächlichen südlichen Parzellengrenze der Parzelle Flur 7 Nr. 39/3 und
weiter der südlichen Parzellengrenze Flur 7 Nr. 40/1 in östliche Richtung. Am
südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 7 Nr. 40/1 durchquert die
Plangebietsabgrenzung die Grabenparzelle Flur 7 Nr. 265/1 und knickt an deren
östlicher Grenze nach Norden ab. Die Plangebietsbegrenzung folgt weiter dem
östlichen Grenzverlauf der Grabenparzelle Flur 7 Nr. 265/1 in Richtung Norden
und ab dem nordöstlichen Eckpunkt der Grabenparzelle Flur 7 Nr. 265/1 weiter an
deren nördlicher Parzellengrenze in Richtung Westen bis auf den südwestlichen
Eckpunkt der Parzelle Flur 7 Nr. 157/15 stoßend. Dort knickt der Grenzverlauf
des Plangebiets nach Norden ab und folgt der westlichen Grenze der Parzelle
Flur 7 Nr. 157/15 in nördliche Richtung. Dabei nimmt der Grenzverlauf die
Versprünge der Parzellengrenze in westlicher Richtung auf Höhe der westlich
angrenzenden Parzelle Flur 7 Nr. 156/2 auf. Am nördlichen gemeinsamen Eckpunkt
mit der südlichen Grenze der Verkehrswegeparzelle Flur 7 Nr. 228/0
„Bahnhofstraße“ knickt die Plangebietsgrenze in östlicher Richtung ab, bevor sie
nach wenigen Metern, angrenzend an die Verkehrswege Parzelle Flur 7 Nr. 356/1
nach Norden abknickt und bis auf die südliche Grenze der Verkehrswegeparzelle
Flur 7 Nr. 361/1 „Brunnenstraße“ stoßend, in nördlicher Richtung verläuft. Dort
knickt der Grenzverlauf in westlicher Richtung ab und folgt der nördlichen
Grenze der Parzelle Flur 7 Nr. 228/0. Nach wenigen Metern orientiert sich der
Grenzverlauf des Plangebiets in nördliche Richtung entlang der westlichen
Grenze der Verkehrswegeparzelle Flur 7 Nr. 361/1 bis auf den nordöstlichen
gemeinsamen Eckpunkt mit der Parzelle Flur 7 Nr. 224/19 stoßend. Von dort
ausgehend verläuft die Plangebietsgrenze entlang der nördlichen Grenze der
Parzelle Flur 7 Nr. 224/19 bis wieder auf den gemeinsamen Eckpunkt der nördlichen
Parzellenbegrenzung des bestehenden Park & Ride-Parkplatzes, der südlichen
Grenze des nicht parzellierten Gewässerverlaufs des Geringsgrabens und der
Fläche der Eisenbahntrasse stoßend.
Sachverhalt:
Das Plangebiet liegt in zentraler Lage der Stadt Karben. Es bildet das wesentliche Eingangstor zur Stadt Karben für Personen, die mit dem öffentlichen Nahverkehr nach Karben reisen. Die Fläche vereint alle wesentlichen Infrastrukturen für den öffentlichen Nahverkehr - schienengebunden wie auf der Straße - und fungiert als Knotenpunkt zum Individualverkehr (Park & Ride-Parkplatzflächen). Um diese Funktion des Mobilitätsknotenpunktes haben sich einige gewerbliche Nutzungen angesiedelt.
Ziel der Planung soll es sein, den zentralen Mobilitätsknoten der Stadt Karben planerisch weiterzuentwickeln, in seiner Funktion zu sichern und auszubauen. Gleichzeitig soll der Planbereich einen attraktiven Stadteingang und Teil der Innenstadt darstellen.
Der festgelegte Geltungsbereich, wie im Aufstellungsbeschluss dargestellt, ist im
Regionalen Flächennutzungsplan als „Gewerbegebiet Bestand“ und „Fläche für den Straßenverkehr“ dargestellt. Der Bebauungsplan kann damit gem. § 8 (2) BauGB als aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden.
Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 22.610 m².
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Plananlage
zum Geltungsbereich