Bebauungsplan Nr. 218 "Bahnhof - P + R", Gemarkung Kloppenheim
hier: Beschluss einer Veränderungssperre
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 218 „Bahnhof – P & R“ die Anwendung der als Anlage beigefügten Satzung einer Veränderungssperre.
Der
Geltungsbereich wird, wie in der Plananlage dargestellt, begrenzt:
Im Nordwesten, ausgehend vom gemeinsamen Eckpunkt des
nördlichen Grenzverlaufs des bestehenden Park & Ride-Parkplatzes (Flur 7
Nr. 224/19), der südlichen Grenze des nicht parzellierten Gewässerverlaufs des
Geringsgrabens und der Fläche der Eisenbahntrasse nach Süden zunächst
geradlinig durch die Parzelle Flur 7 Nr. 224/19 verlaufend bis zum nordwestlichen
Eckpunkt der Parzelle Flur 7 Nr. 224/18. Von diesem Punkt ausgehend verläuft
die Grenze des Plangebietes in Richtung Süden auf der östlichen Grenze der
Parzelle der Eisenbahntrasse (Flur 7 Nr. 224/19) und nimmt dabei die
kleinteiligen rechteckigen Einbuchtungen und Auswölbungen des Grenzverlaufs der
Parzelle auf. Ab dem südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 7 Nr. 224/19 setzt
sich der Grenzverlauf in südliche Richtung entlang der östlichen Grenze der
anschließenden Eisenbahnparzelle Flur 7 Nr. 224/2 fort bis zu einem gedachten
Knotenpunkt mit einer imaginären Verlängerung der südlichen Grenze des
Flurstücks Flur 7 Nr. 39/3. Dort knickt der Grenzverlauf des Plangebietes nach
Osten ab und folgt zunächst der zunächst imaginären und später tatsächlichen
südlichen Parzellengrenze der Parzelle Flur 7 Nr. 39/3 und weiter der südlichen
Parzellengrenze Flur 7 Nr. 40/1 in östliche Richtung. Am südöstlichen Eckpunkt
der Parzelle Flur 7 Nr. 40/1 durchquert die Plangebietsabgrenzung die
Grabenparzelle Flur 7 Nr. 265/1 und knickt an deren östlicher Grenze nach
Norden ab. Die Plangebietsbegrenzung folgt weiter dem östlichen Grenzverlauf
der Grabenparzelle Flur 7 Nr. 265/1 in Richtung Norden und ab dem nordöstlichen
Eckpunkt der Grabenparzelle Flur 7 Nr. 265/1 weiter an deren nördlicher
Parzellengrenze in Richtung Westen bis auf den südwestlichen Eckpunkt der
Parzelle Flur 7 Nr. 157/15 stoßend. Dort knickt der Grenzverlauf des
Plangebiets nach Norden ab und folgt der westlichen Grenze der Parzelle Flur 7
Nr. 157/15 in nördliche Richtung. Dabei nimmt der Grenzverlauf die Versprünge
der Parzellengrenze in westlicher Richtung auf Höhe der westlich angrenzenden
Parzelle Flur 7 Nr. 156/2 auf. Am nördlichen gemeinsamen Eckpunkt mit der
südlichen Grenze der Verkehrswegeparzelle Flur 7 Nr. 228/0 „Bahnhofstraße“
knickt die Plangebietsgrenze in östlicher Richtung ab, bevor sie nach wenigen
Metern, angrenzend an die Verkehrswege Parzelle Flur 7 Nr. 356/1 nach Norden
abknickt und bis auf die südliche Grenze der Verkehrswegeparzelle Flur 7 Nr.
361/1 „Brunnenstraße“ stoßend, in nördlicher Richtung verläuft. Dort knickt der
Grenzverlauf in westlicher Richtung ab und folgt der nördlichen Grenze der
Parzelle Flur 7 Nr. 228/0. Nach wenigen Metern orientiert sich der Grenzverlauf
des Plangebiets in nördliche Richtung entlang der westlichen Grenze der
Verkehrswegeparzelle Flur 7 Nr. 361/1 bis auf den nordöstlichen gemeinsamen
Eckpunkt mit der Parzelle Flur 7 Nr. 224/19 stoßend. Von dort ausgehend
verläuft die Plangebietsgrenze entlang der nördlichen Grenze der Parzelle Flur
7 Nr. 224/19 bis wieder auf den gemeinsamen Eckpunkt der nördlichen
Parzellenbegrenzung des bestehenden Park & Ride-Parkplatzes, der südlichen
Grenze des nicht parzellierten Gewässerverlaufs des Geringsgrabens und der Fläche
der Eisenbahntrasse stoßend.
Sachverhalt:
Zur Sicherung der Planung und städtebaulichen Entwicklung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 218 „Bahnhof – Park & Ride“, abgegrenzt wie vorstehend beschrieben und im Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt, wird eine Veränderungssperre erlassen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Anlage
1: Satzungstext der Veränderungssperre
Anlage
2: Gebietsabgrenzung