Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben,
Bebauungsplan Nr. 218 "Bahnhof - P + R", Gemarkung Kloppenheim
hier: Beschluss einer Veränderungssperre
Vorlage
FB 5/516/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 218 „Bahnhof – P & R“ die Anwendung der als Anlage beigefügten Satzung einer Veränderungssperre.

 

Der Geltungsbereich wird, wie in der Plananlage dargestellt, begrenzt:

 

Im Nordwesten, ausgehend vom gemeinsamen Eckpunkt des nördlichen Grenzverlaufs des bestehenden Park & Ride-Parkplatzes (Flur 7 Nr. 224/19), der südlichen Grenze des nicht parzellierten Gewässerverlaufs des Geringsgrabens und der Fläche der Eisenbahntrasse nach Süden zunächst geradlinig durch die Parzelle Flur 7 Nr. 224/19 verlaufend bis zum nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 7 Nr. 224/18. Von diesem Punkt ausgehend verläuft die Grenze des Plangebietes in Richtung Süden auf der östlichen Grenze der Parzelle der Eisenbahntrasse (Flur 7 Nr. 224/19) und nimmt dabei die kleinteiligen rechteckigen Einbuchtungen und Auswölbungen des Grenzverlaufs der Parzelle auf. Ab dem südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 7 Nr. 224/19 setzt sich der Grenzverlauf in südliche Richtung entlang der östlichen Grenze der anschließenden Eisenbahnparzelle Flur 7 Nr. 224/2 fort bis zu einem gedachten Knotenpunkt mit einer imaginären Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks Flur 7 Nr. 39/3. Dort knickt der Grenzverlauf des Plangebietes nach Osten ab und folgt zunächst der zunächst imaginären und später tatsächlichen südlichen Parzellengrenze der Parzelle Flur 7 Nr. 39/3 und weiter der südlichen Parzellengrenze Flur 7 Nr. 40/1 in östliche Richtung. Am südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 7 Nr. 40/1 durchquert die Plangebietsabgrenzung die Grabenparzelle Flur 7 Nr. 265/1 und knickt an deren östlicher Grenze nach Norden ab. Die Plangebietsbegrenzung folgt weiter dem östlichen Grenzverlauf der Grabenparzelle Flur 7 Nr. 265/1 in Richtung Norden und ab dem nordöstlichen Eckpunkt der Grabenparzelle Flur 7 Nr. 265/1 weiter an deren nördlicher Parzellengrenze in Richtung Westen bis auf den südwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 7 Nr. 157/15 stoßend. Dort knickt der Grenzverlauf des Plangebiets nach Norden ab und folgt der westlichen Grenze der Parzelle Flur 7 Nr. 157/15 in nördliche Richtung. Dabei nimmt der Grenzverlauf die Versprünge der Parzellengrenze in westlicher Richtung auf Höhe der westlich angrenzenden Parzelle Flur 7 Nr. 156/2 auf. Am nördlichen gemeinsamen Eckpunkt mit der südlichen Grenze der Verkehrswegeparzelle Flur 7 Nr. 228/0 „Bahnhofstraße“ knickt die Plangebietsgrenze in östlicher Richtung ab, bevor sie nach wenigen Metern, angrenzend an die Verkehrswege Parzelle Flur 7 Nr. 356/1 nach Norden abknickt und bis auf die südliche Grenze der Verkehrswegeparzelle Flur 7 Nr. 361/1 „Brunnenstraße“ stoßend, in nördlicher Richtung verläuft. Dort knickt der Grenzverlauf in westlicher Richtung ab und folgt der nördlichen Grenze der Parzelle Flur 7 Nr. 228/0. Nach wenigen Metern orientiert sich der Grenzverlauf des Plangebiets in nördliche Richtung entlang der westlichen Grenze der Verkehrswegeparzelle Flur 7 Nr. 361/1 bis auf den nordöstlichen gemeinsamen Eckpunkt mit der Parzelle Flur 7 Nr. 224/19 stoßend. Von dort ausgehend verläuft die Plangebietsgrenze entlang der nördlichen Grenze der Parzelle Flur 7 Nr. 224/19 bis wieder auf den gemeinsamen Eckpunkt der nördlichen Parzellenbegrenzung des bestehenden Park & Ride-Parkplatzes, der südlichen Grenze des nicht parzellierten Gewässerverlaufs des Geringsgrabens und der Fläche der Eisenbahntrasse stoßend.

 

Sachverhalt:

Zur Sicherung der Planung und städtebaulichen Entwicklung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 218 „Bahnhof – Park & Ride“, abgegrenzt wie vorstehend beschrieben und im Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt, wird eine Veränderungssperre erlassen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2015

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Satzungstext der Veränderungssperre

Anlage 2: Gebietsabgrenzung