hier: frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 215 “Sportanlagen Waldhohl”, Gemarkung Groß-Karben mit Begründung und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom August 2015.
Sachverhalt:
Das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 12.12.2014 begonnene Bauleitplanverfahren des Bebauungsplans Nr. 215 “Sportanlagen Waldhohl”, Gemarkung Groß-Karben wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fortgesetzt. Das Verfahren läuft parallel zum Änderungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplanes des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Vorentwurf
Bebauungsplan Nr. 215 “Sportanlagen Waldhohl”,
Anlage 2: Textliche
Festsetzungen
Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan