Neufassung Wasserversorgungssatzung (WVS)
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der Wasserversorgungssatzung (WVS) in der vorliegenden Fassung. Sie tritt am 1.1.2016 in Kraft.
Sachverhalt:
Änderungen des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) und Änderungen des Hessischen Wassergesetzes machten eine Neufassung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Karben erforderlich.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist
unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: