Bebauungsplan Nr. 205 "Waldhohl", Gemarkung Groß-Karben
hier: Beschluss Abwägung Frühzeitige Beteiligung
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 205 „Waldhohl“, Gemarkung Groß-Karben, wurden allen
Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur
Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 32. Sitzung am
30.01.2015 den Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 205 „Waldhohl“, Gemarkung Groß-Karben gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung wurde in der Zeit vom 16.02.2015 bis 20.03.2015
durchgeführt. Die amtliche Bekanntmachung der Frist erfolgte am 07.02.2015.
Die eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die STVV zu
prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Abwägungsvorschlag
Anlage 2: B-Plan Nr. 205 „Waldhohl“
Anlage 3: Textlichen Festsetzungen
Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan