Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 205 „Waldhohl“ in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung (August 2015) zum offiziellen Entwurf.

 

Gleichzeitig beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben, dass die Planung ab dem Offiziellen Entwurf unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 205 „Am Kalkofen“ geführt wird.

 

Sachverhalt:

Das Aufstellungsverfahren wird mit dem Beschluss zum offiziellen Entwurf

Fortgeführt.

 

Die Umbenennung erfolgt einerseits in Anlehnung an die tatsächliche Bezeichnung der überplanten Lage „Am Kalkofen“ und andererseits um einer Verwechslung mit der parallel in Bearbeitung befindlichen Planung Bebauungsplan Nr. 215 „Sportanlagen Waldhohl“ vorzubeugen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2015

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf Bebauungsplan Nr. 205

Anlage 2 – Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 205

Anlage 3 – Begründung Bebauungsplan Nr. 205

Anlage 4 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Bebauungsplan Nr. 205

Anlage 5 – Bilanzierung Bebauungsplan Nr. 205

Anlage 6 – Bestandsplan Bebauungsplan Nr. 205

Anlage 7 – Ausgleichsplan Bebauungsplan Nr. 205