Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen,
Antrag auf Berufung gegen Urteil VG Gießen vom 02.09.15 zu Kostenerstattung des Kreises
Vorlage
FB 1/532/2015
Aktenzeichen
1.0/103.56.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Gießen vom 02.09.2015 zur Erstattung von Kosten für die Unterbringung der vom Kreis zugewiesenen Flüchtlinge wird Berufung beantragt.

 

Sachverhalt:

Der Kreisausschuss des Wetteraukreises hat beschlossen, den kreisangehörigen Kommunen die Aufgabe zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen zu übertragen. Hierfür hat der Kreis zugesagt, 7,30€ pro Tag und Person zu zahlen. Diese Kostenerstattung ist nicht kostendeckend. Weiterhin trägt die Stadt Karben das Risiko Objekte gemäß Zuweisungsbescheid des Kreises anzumieten, aber die avisierte Anzahl von Personen nicht zugewiesen zu bekommen.

Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben deshalb beschlossen, den Kreis auf Zahlung der Landespauschale von 448,25€ pro Person und Monat hilfsweise auf Erstattung der Vollkosten zu verklagen.

Seit Februar 2014 ist der Stadt für die zwischenzeitlich 99 untergebrachten Personen ein Defizit von rd. 101.000€ entstanden.

Das VG Gießen hat mit Urteil vom 02.09.15 die Klage abgewiesen und erachtet die Kostenerstattung des Wetteraukreises für angemessen.

 

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Gerichtsentscheidung für alle betroffenen Kommunen in Hessen und das weiter wachsende Defizit der Stadt Karben sollte Berufung eingelegt werden.

 

 

Die Vertretung übernimmt weiterhin der Hess. Städtetag, sodass keine Kosten für eine Kanzlei anfallen.

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                 nicht bezifferbare Gerichtskosten bei Unterliegen

 

HH 2015

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: