Bebauungsplan Nr. 217 "Selzerbachweg", Gemarkung Klein-Karben
hier: Beschluss Offenlage und Beteiligung TÖBs
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 217 „Selzerbachweg“ Gemarkung Klein-Karben mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB als
Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt wird, wird von einer
Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. §
13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wird mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen
Auslegung weitergeführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 – Entwurf Bebauungsplan Nr. 217
2 – Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 217
3 – Begründung Bebauungsplan Nr. 217
4 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 217