Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 213 "Am Park", Gemarkung Groß-Karben
hier: Städtebauliche Rahmenvereinbarung
Vorlage
FB 5/567/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben billigt die städtebauliche Rahmenvereinbarung (Entwurfsstand 15.10.2015) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 213 „Am Park“ und ermächtigt den Magistrat, diesen Vertrag rechtverbindlich zu unterzeichnen.

 

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer 34. Sitzung am 07.05.2015 den Aufstellungsbeschluss für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens Nr. 213 „Am Park“ beschlossen. Für das Baugebiet wurde ein Investorenauswahlverfahren  durchgeführt, bei dem sich für die Grundzüge der Planung der Bebauung des Gebietes entschieden und der entsprechende Investor gewählt wurde. In der 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2015 wurde dem damals vorgelegten Entwurf der Städtebaulichen Rahmenvereinbarung einstimmig zugestimmt.

 

Aufgrund einer in Folge von veränderten Rahmenbedingungen notwendigen Überarbeitung der Planung, insbesondere seit Vorlage eines Bodengutachtens für das Plangebiet, der weiteren Konkretisierung und Ausarbeitung der Planung sowie einer Korrektur der Parzellierung, wurden vertragliche Anpassungen in geringem Umfang notwendig.

 

Der Vertrag dient der Fortführung der Umsetzung der Planung (gem. Projektbeschreibung s. Anlage 2 des Vertrags) in dem Bauleitplanverfahren.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2015

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

  1. Entwurf Städtebauliche Rahmenvereinbarung inkl. Anlagen (Stand 15.10.2015)