Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben Bebauungsplan Nr. 209 "Golfplatz" hier: Beschluss Änderung des Regionalplans Südhessen / Änderung Regionaler Flächennutzungsplan 2010
Vorlage
FB 5/182/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt das Planverfahren für die Änderung des Regionalplans Südhessen und die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans in der Gemarkung Petterweil einzuleiten.

 

Sachverhalt:

Die Familie Gauterin beabsichtigt das vorhanden Angebot der Golfanlage rund um das Hofgut zu erweitern. Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die betroffenen Flächen sind durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt und dementsprechend in der Regionalplanung als „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ ausgewiesen.  Gemäß § 1 BauGB ist die Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Es ist ein Antrag auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung zu stellen.

Im Regionalen Flächennutzungsplan sind die Flächen für Landwirtschaft, Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlage“ und überörtlicher Radweg gekennzeichnet. Da die Nutzungen in Bereichen abweichen, ist auch hier ein Verfahren zur Änderung  für die betroffenen Flächen einzuleiten.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2014

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: