Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben Friedhofsordnung der Stadt Karben hier: Neufassung
Vorlage
FB 3/205/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat beschließt  die neue Friedhofsordnung der Stadt Karben ab 01.06.2014.

 

Sachverhalt:

Die Friedhofordnung soll an die neuen  gesetzlichen Regeln des Friedhofsbestattungsgesetzes des Landes Hessens angepasst werden.

Hierbei soll insbesondere die Möglichkeit der sarglosen Bestattungen aus religiösen Gründen Berücksichtigung  finden. Bei sarglosen Bestattungen ist zusätzlich eine Haftungsfreistellungserklärung  des durchführenden Bestattungsunternehmens sowie des Nutzungsberechtigen zu fordern. Dieses Formular wird zur Information als Anlage angefügt.

In der Friedhofsordnung sind einige Formulierungen zu ergänzen bzw. anzupassen.

Bei den Sargabmessungen sollen einheitliche Größen Berücksichtigung finden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass Gräber mit sehr großen Größen nicht mehr nachgefragt werden.

In Abteilungen der Urnenrasengräber werden nach und nach gemeinschaftliche Bereiche fest- und angelegt auf welchen die Gedenksymbole für die Verstorbenen abgelegt  werden sollen.

Alle  Änderungen sind in der Entwurfsfassung rot markiert.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:   keine

 

HH 2014

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

-          Friedhofsordnung Beschlussfassung

-          Friedhofsordnung Entwurf

-          Haftungsfreistellung bei sarglosen Bestattungen

-          Bild wie das Erdloch für das Loch-in-Loch-System bei sarglosen Bestattungen in der Praxis aussehen soll