Beschlussvorschlag:
Der Magistrat beschließt die neue Friedhofsordnung der Stadt Karben ab 01.06.2014.
Sachverhalt:
Die Friedhofordnung soll an die neuen gesetzlichen Regeln des Friedhofsbestattungsgesetzes des Landes Hessens angepasst werden.
Hierbei soll insbesondere die Möglichkeit der sarglosen Bestattungen aus religiösen Gründen Berücksichtigung finden. Bei sarglosen Bestattungen ist zusätzlich eine Haftungsfreistellungserklärung des durchführenden Bestattungsunternehmens sowie des Nutzungsberechtigen zu fordern. Dieses Formular wird zur Information als Anlage angefügt.
In der Friedhofsordnung sind einige Formulierungen zu ergänzen bzw. anzupassen.
Bei den Sargabmessungen sollen einheitliche Größen Berücksichtigung finden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass Gräber mit sehr großen Größen nicht mehr nachgefragt werden.
In Abteilungen der Urnenrasengräber werden nach und nach gemeinschaftliche Bereiche fest- und angelegt auf welchen die Gedenksymbole für die Verstorbenen abgelegt werden sollen.
Alle Änderungen sind in der Entwurfsfassung rot markiert.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine
HH 2014 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
- Friedhofsordnung Beschlussfassung
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Friedhofsordnung Entwurf
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Haftungsfreistellung bei sarglosen Bestattungen
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Bild wie das Erdloch für das Loch-in-Loch-System
bei sarglosen Bestattungen in der Praxis aussehen soll