Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Karben hier: Neufassung
Vorlage
FB 3/207/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, eine neue Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Karben zum 01.06.2014 zu beschließen.

 

Sachverhalt:

Die neue Gebührenordnung soll eine verbesserte Anpassung an den Kostendeckungsgrad der Friedhofskosten erreichen. Erstmals werden die Kosten für die Sarg- und Urnenträger separat ausgewiesen, dies ermöglicht den Bestattern eigene Träger einzusetzen.

Besondere Dienstleistungen städt. Mitarbeiter konnten nach der alten Gebührenordnung nicht abgerechnet werden.

Die der Gebührenordnung angefügte Anlage 1 sieht eine jährliche Anpassung immer zu Jahresbeginn um durchschnittlich 3% angepasst an gerundete Summen vor.

Zur Information werden Vergleichszahlen anderer Kommunen sowie die Tabelle über die Steigerung der Gebühren in Karben beigefügt.

Alle Änderungen zur aktuellen Gebührenordnung wurden im Entwurf rot markiert

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:  Mehreinnahmen stellen sich ein, die Höhe ist hier nicht festzustellen.       

 

HH 2014

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

-          Gebührenordnung zur Friedhofsatzung inkl. Steigerung bis 2018 – Beschlussfassung –

-          Gebührenordnung zur Friedhofsatzung inkl. Steigerung bis 2018 – Entwurf –

-          Vergleichszahlen der Friedhofsgebühren

-          Gebührensteigerung bis 2018