Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf Nr. 208 “Lärmschutz Nordumgehung”, Gemarkung Groß-Karben mit Begründung und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom April 2014 mit vom Aufstellungsbeschluss vom 22.08.2013 geringfügig abweichenden (geteilten) Geltungsbereich.
Beschreibung der Lage des Lärmschutzwalls/Geltungsbereich:
Der Lärmschutzwall erstreckt sich ungefähr von Bau-km 1+650 (im Westen) bis Baukm
2+450 (im Osten) der planfestgestellten Nordumgehung und wird südlich in einer
Breite von ca. 9 bis über 11 m an den Straßenkörper angebaut.
Folgende Flurstücke in Groß-Karben sind betroffen: Nr. 27 bis 32, Flur 3 („Lange Gewann“),
Nr. 41/2 und 41/4, Flur 3 („Am Viehtrieb“), Nr. 18, Flur 15 (Über dem Eselsweg)
sowie Nr. 73, Flur 15 („Am Eselsweg“), außerdem die Wegeparzellen 76/1, 77/1,
77/7, 78/1 und 85. Die L 3351, die den Geltungsbereich unterbricht, hat die Flurstücksnummer 72/5.
Die Flächen der beiden Geltungsbereiche sind insgesamt 1,2 ha groß.
Sachverhalt:
Das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 22.08.2013 begonnene Bauleitplanverfahren des Bebauungsplans Nr. 208 “Lärmschutz Nordumgehung”, Gemarkung Groß-Karben wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fortgesetzt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2014 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Bebauungsplan Nr. 208 “Lärmschutz Nordumgehung“, Begründung zum
Bebauungsplan, Liste TÖB