Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben
hier: Neufassung der Spielapparatesteuer-Satzung
Vorlage
FB 2/585/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst die Spielapparatesteuer-Satzung neu und beschließt den angehängten Entwurf als Satzung.

 

Sachverhalt:

 

Nach Mitteilung des Hessischen Städtetages wurde festgestellt, dass Teile des bisherigen Satzungsentwurfs im Gegensatz zum neuen Kommunal-Abgabengesetz standen. Dies wird nun mit dem aktuellen Satzungs-Entwurf aufgehoben.

 

Im Zuge der Neufassung wurden die Steuersätze für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit um einen Prozent-Punkt und die Höchstbeträge für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit um 5,00 € erhöht. Bei den Prozentsätzen nähern wir uns damit dem hessischen Durchschnitt an.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          können aufgrund Umsatzes nicht kalkuliert werden

 

HH 2015

90.000 €

Produkt:

161000

Bisher angeordnet und beauftragt

94.537 €

Kostenstelle:

Sachkonto:

201001

5559120

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Satzungs-Entwurf