hier: Neufassung der Spielapparatesteuer-Satzung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung fasst die Spielapparatesteuer-Satzung neu und beschließt den angehängten Entwurf als Satzung.
Sachverhalt:
Nach Mitteilung des Hessischen Städtetages wurde festgestellt, dass Teile des bisherigen Satzungsentwurfs im Gegensatz zum neuen Kommunal-Abgabengesetz standen. Dies wird nun mit dem aktuellen Satzungs-Entwurf aufgehoben.
Im Zuge der Neufassung wurden die Steuersätze für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit um einen Prozent-Punkt und die Höchstbeträge für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit um 5,00 € erhöht. Bei den Prozentsätzen nähern wir uns damit dem hessischen Durchschnitt an.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: können aufgrund Umsatzes nicht kalkuliert werden
HH 2015 |
90.000 € |
Produkt: |
161000 |
Bisher angeordnet und beauftragt |
94.537 € |
Kostenstelle: Sachkonto: |
201001 5559120 |
Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Anlagenverzeichnis:
Satzungs-Entwurf