Auswahl des Planungskonzeptes für die Baufläche "Dreieck"
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Ergebnis des Auswahlverfahrens zum Planungskonzept für die Baufläche „Dreieck“ wie folgt
- Rang: Investor Nr./Name: _______
- Rang: Investor Nr./Name: _______
und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung und Vorlage eines Städtebaulichen Vertrags als Grundlage für die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Sollten die Verhandlungen mit dem Investor im 1. Rang aus nachvollziehbaren Gründen scheitern, sind Verhandlungen mit dem nachfolgenden Investor aufzunehmen.
Sachverhalt:
An der durch die Stadt zum Verkauf angebotenen Baufläche „Dreieck“ haben verschiedene Investoren und Planer Interesse gezeigt. Ihnen wurde die Möglichkeit gegeben ein Plan- und Nutzungskonzept für die angebotenen Flächen (siehe Anlage) zu erstellen. Zudem wurden sie zur Vorlage eines Kaufpreisangebotes aufgefordert. 6 Architekten und Investoren haben Konzepte erarbeitet und vorgestellt. Die Planer und Investoren bekamen die Möglichkeit ihre Entwürfe den Mitgliedern der politischen Gremien (23.06.2015, 26.10.2015) vorzustellen. Den Bürgerinnen und Bürgern wurden die Konzepte im Rahmen einer Bürgerversammlung am 24.07.2015 vorgestellt. Anschließend hatten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit die Entwürfe im Bürgerzentrum einzusehen sowie im Internet zu bewerten und zu kommentieren. Die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger wurden den Investoren und Planern als Grundlage einer Überarbeitung zur Verfügung gestellt. Die Bewertungen aus den Gremien sowie durch die Bürgerinnen und Bürger floss neben der fachlichen Bewertung in die Gesamtbewertung der Entwürfe und Konzepte ein.
Als Resultat der Gesamtbewertung wurde die Reduzierung der Anzahl der Bieter im Verfahren auf die zwei bestbewerteten reduziert. Diese stellten Ihr Konzept zuletzt am 26.10.2015 vor den politischen Gremien vor.
Die angebotenen Kaufpreise wurden bei der Bewertung der Beiträge zunächst nicht berücksichtigt. Die Höhe der Kaufpreise ist aber bei der abschließenden Entscheidung als Bewertungskriterium einzubeziehen.
Der Beschluss dieser Vorlage beauftragt die Stadtverwaltung, mit der Ausarbeitung eines Städtebaulichen Vertrags in Abstimmung mit dem Investor zu beginnen. Dies schließt die Konkretisierung des Plankonzeptes ausdrücklich mit ein.
Der Vertragsentwurf wird dem Fachausschuss vorgelegt. Es ist vorgesehen, die Unterzeichnung des Kaufvertrags sowie des Städtebaulichen Vertrags zu koppeln.
Sollten die Verhandlungen mit dem favorisierten Investor scheitern, wird die Verwaltung bereits mit diesem Beschluss beauftragt, nachrückenden Kandidaten in Verhandlungen einzusteigen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
-
Flächenübersicht