hier: Feststellung und Ergebnisverwendung
Beschlussvorschlag:
Es wird folgendes beschlossen:
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Karben zum 31.12.2013 wird gemäß § 27
Abs. 3 EigBGes mit einem Gewinn von 65.565,24 € festgestellt.
2. Der Jahresverlust des Betriebszweiges Hallenfreizeitbad mit 375.052,68 €
wird aus der Rücklage entnommen werden.
3. Der Jahresverlust des Betriebszweiges Stammgleis mit 4.383,81
€ wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Jahresgewinn der Abwasserbeseitigung von 347.079,40 € wird auf neue
Rechnung vorgetragen werden.
5. Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Wasserversorgung von 96.147,12 € wird
auf neue Rechnung vorgetragen.
6. Der Jahresgewinn der Energieerzeugung von EUR 1.775,21 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
7. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 der Stadtwerke wurde von dem Wirtschaftsprüfer P&P Treuhand GmbH geprüft und ein uneingeschränktes Testat erteilt.
Gemäß §7 Abs. 3 Nr. 5 EigBGes hat die Betriebskommission
ihre Stellungnahme abzugeben.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: