Betreff
Erweiterung des Recyclinghofs Karben
Verpflichtungen der Stadt Karben
Vorlage
FB 2/595/2015
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Karben verpflichtet sich, dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises die bereits entstandenen Kosten für die Planung des Recyclinghofs Karben zu erstatten, falls im weiteren Vorgehen die Erweiterung des Recyclinghofs doch nicht durchgeführt wird.

 

Die Stadt Karben verpflichtet sich des Weiteren, den Verzicht auf die Erhebung von Kleinbeträgen bis 2,50 € bei den Gebühren pro Anlieferung am Recyclinghof (Kleinbetragsregelung) mit Inbetriebnahme des erweiterten Recyclinghofs aufzuheben, dafür übernimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises die Planungskosten für den Recyclinghof.

Sachverhalt:

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises hat sich bereit erklärt, die Planungskosten für den Recyclinghof Karben des Ingenieurbüros Maurer in Höhe von 13.209,00 € (incl. 19% UmSt.) für die Stadt Karben zu übernehmen. Somit wird die Beauftragung der Planungsleistungen durch den AWB erfolgen.

 

Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Karben, die, dem AWB bereits entstanden Planungskosten zu erstatten, falls im weiteren Vorgehen die Erweiterung des Recyclinghofs doch nicht durchgeführt werden sollte und der Verzicht auf die Erhebung von Kleinbeträgen bis 2,50 € bei den Gebühren pro Anlieferung am Recyclinghofs, spätestens mit Inbetriebnahme des erweiterten Recyclinghofs,  nicht aufgehoben wird.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 10.12.2010 beschlossen, von der Erhebung von Kleinbeträgen bis 2,50 € bei den Gebühren pro Anlieferung am Recyclinghof ab dem Haushaltsjahr 2011 abzusehen.

 

Zwischenzeitlich machen die Mengenaufstellungen der angelieferten Abfälle deutlich, dass es seit dem Jahr 2011 stetig zu deutlichen Steigerungen des Mengenaufkommens der betroffenen Fraktionen kommt. Insbesondere bei der Fraktion Grünschnitt gibt es enorme Differenzen zwischen den am Recyclinghof angenommenen registrierten und den tatsächlichen, entsorgten Mengen. Im Jahr 2011 wurden für 129,26 to Grünschnitt Gebühren gezahlt, aber 423,58 to Grünschnitt gebührenpflichtig an den AWB entsorgt, somit wurden für 294,32 to keine Gebühreneinnahmen erzielt. Bereits im Jahr 2013 wurden für 123,29 to Grünschnitt Gebühren gezahlt, aber 719,18 to gebührenpflichtig entsorgt, somit für 595,89 to keine Gebühren erzielt, dies stellt entgangene Einnahmen in Höhe von ca. 63.000,00 € dar. Die Zahlen für 2014 liegen noch nicht vollständig vor.

 

Des Weiteren muss davon ausgegangen werden, dass sich die Warte- und Abfertigungszeiten am RH auch dadurch erhöht haben, dass verschiedene Kunden mehrmals Kleinmengen andienen, um innerhalb der Kleinbetragsregelung entsorgen zu können.

 

Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die von der Stadt Karben beschlossene und auch umgesetzte Nichterhebung von Kleinbeträgen auf dem Recyclinghof der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb von Recyclinghöfen zwischen der Stadt Karben und dem AWB entgegen steht. Die Stadt Karben hat mit Abschluss der ÖRV anerkannt, dass die Grundlage für ein kreisweites Recyclinghofkonzept einheitliche Gebühren darstellen, die Gebührenkalkulation mit dem AWB abgestimmt wird und die Gebühren auf Grundlage dieser Kalkulation beschlossen werden (§ 2 (8)). Diese Verpflichtung wird mit der Nichterhebung von Kleinbeträgen am Recyclinghof nicht eingehalten.

Es besteht somit die Gefahr, dass der AWB den vereinbarten Ausgleichsbetrag in Höhe von jährlich 22.089,00 € nicht zahlen darf und dieser der Stadt Karben zusätzlich zu den entgangenen Einnahmen und den Mehrkosten bei der Entsorgung auch noch fehlen würde.

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                          siehe Sachverhaltsschilderung und Darstellung der Folgekosten.

 

 

HH 2015

 

Produkt:

111000

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

201051

Noch verfügbar

 

I-Nr

I-2010512

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

 

Darstellung der Folgekosten:

 

Sollte die Stadt Karben die beiden Verpflichtungserklärungen nicht eingehen, entstehen Planungskosten in Höhe von 13.209,00 €.

 

Weiterhin würden Gebührenmindereinnahmen und dadurch höhere Entsorgungskosten entstehen.

 

Anlagenverzeichnis:

 

Recyclinghof Karben – Angebot Planungsleistungen

Recyclinghof Karben - Anlage zum Angebot – Honorarberechnung

Recyclinghof Karben – Anlage zum Angebot – Allgemeine Stundensätze und Leistungspreise