Beschluss:
Der Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs Kommunales Immobilienmanagement wird beschlossen.
Sachverhalt:
Entsprechend der Hessischen Gemeindeordnung haben kommunale Eigenbetriebe Finanzpläne aufzustellen. Diese sind entsprechend der Betriebssatzung und dem Eigenbetriebsgesetz von der Betriebskommission, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Finanzierung:
HH 2015 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz überschritten wird, ist
unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Anlagenverzeichnis:
Wirtschaftsplan 2016