Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben, Satzung über die Verdienstausfallentschädigung für beruflich selbstständige, ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
Vorlage
FB 6/243/2014
Aktenzeichen
I/6-710-00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Satzung zur Regelung des Verdienstausfalls für beruflich selbstständige, ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wird beschlossen.

Sachverhalt:

Gemäß § 11 Abs. 2 HBKG haben Arbeitgeber die Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr während der Arbeitszeit für den Feuerwehreinsatz freizustellen. Das Arbeitsentgelt muss weitergezahlt werden. Private Arbeitgeber können auf Antrag die Erstattung des weiter gewährten Arbeitsentgeltes vom Träger der Feuerwehr verlangen. § 11 Abs 8 Satz 5 HBKG sieht für beruflich selbstständige in solchen Fällen einen pauschalisierten Betrag als Verdienstausfallentschädigung vor.  Da hierbei keine weiteren Vorgaben gemacht werden, soll die Verfahrensweise durch diese Satzung geregelt werden. Der Regelsatz beträgt 15,-- Euro pro Stunde, auf Antrag und Nachweis des Verdienstausfalls  maximal 50,-- Euro pro Stunde.

 

Die finanziellen Auswirkungen können nur geschätzt werden, da sie von den tatsächlichen Einsatzzeiten abhängig sind.

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          ca. 500,-- €    pro Jahr

 

HH 2014

3.000,00 €

Produkt:

025000

Bisher angeordnet und beauftragt

1057,78 €

Kostenstelle:

Sachkonto:

302020

7177000

Noch verfügbar

1942,22 €

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

Anlagenverzeichnis: Satzungsentwurf