Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur Regelung des Verdienstausfalls für beruflich selbstständige, ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wird beschlossen.
Sachverhalt:
Gemäß § 11 Abs. 2 HBKG haben Arbeitgeber die Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr während der Arbeitszeit für den Feuerwehreinsatz freizustellen. Das Arbeitsentgelt muss weitergezahlt werden. Private Arbeitgeber können auf Antrag die Erstattung des weiter gewährten Arbeitsentgeltes vom Träger der Feuerwehr verlangen. § 11 Abs 8 Satz 5 HBKG sieht für beruflich selbstständige in solchen Fällen einen pauschalisierten Betrag als Verdienstausfallentschädigung vor. Da hierbei keine weiteren Vorgaben gemacht werden, soll die Verfahrensweise durch diese Satzung geregelt werden. Der Regelsatz beträgt 15,-- Euro pro Stunde, auf Antrag und Nachweis des Verdienstausfalls maximal 50,-- Euro pro Stunde.
Die finanziellen Auswirkungen können nur geschätzt werden, da sie von den tatsächlichen Einsatzzeiten abhängig sind.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: ca. 500,-- € pro Jahr
HH 2014 |
3.000,00 € |
Produkt: |
025000 |
Bisher angeordnet und beauftragt |
1057,78 € |
Kostenstelle: Sachkonto: |
302020 7177000 |
Noch verfügbar |
1942,22 € |
I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: Satzungsentwurf