Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplans Nr. 204 „Sohlweg 2“, Gemarkung Burg-Gräfenrode, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 204 „Sohlweg 2“ in der Gemarkung Burg-Gräfenrode mit Begründung (Planstand 06.06.2014) zum offiziellen Entwurf. .
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 23. Sitzung am
13.12.2013 den Vorentwurf zum Bebauungsplans Nr. 204 „Sohlweg 2“, Gemarkung
Burg-Gräfenrode gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung wurde in der Zeit vom 06.01.2014 bis 07.02.2014
durchgeführt. Die amtliche Bekanntmachung der Frist erfolgte am 28.12.2013.
Die eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die STVV zu
prüfen und abzuwägen.
Der Vorentwurf wurde im Rahmen der Einarbeitung der aus der Abwägung erforderlichen Änderung und vertiefenden Planung überarbeitet und liegt nun als offizieller Entwurf zur Beschlusslage und Fortführung des Verfahrens vor
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2014 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw.
Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen /
Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Bebauungsplan Nr. 204 “Sohlweg 2”, Begründung mit Anlagen