Beschlussvorschlag:
Die mit der Einladung übersandten Förderrichtlinien zur Kindertagespflege der Stadt Karben werden beschlossen. Die Richtlinien treten rückwirkend zum 01.03.2014 in Kraft.
Sachverhalt:
Aufgrund der neuen Satzung des Wetteraukreises über die Gewährung laufender Geldleistung an Tagespflegepersonen, wird eine Änderung der bisherigen Bezuschussung der Tagespflegeperson erforderlich. Paragraph 1 Abs. 5 der Satzung des Wetteraukreises heißt es: „ Das private Zuzahlungen von Dritten an die Tagespflegeperson in der Systematik der §§ 22 ff SGB VIII grundsätzlich nicht vorgesehen sind“.
Durch dieses Verbot der Zuzahlung ergeben sich zum Teil erhebliche Einkommenseinbußen für die Tagesmütter, die bisher mit ihren Stundensätzen über der laufenden Geldleistung lagen und daher von den Eltern private Zuzahlung verlangten. Dies ist bei Neuverträgen nicht mehr möglich.
Die Tagespflege ist ein wesentlicher Bestandteil des Betreuungsangebotes der Stadt Karben für U3-Jährige und wird dringend benötigt, um den Rechtsanspruch auf Betreuung für U3-Jährige gewährleisten zu können.
Zurzeit betreuen 12 Tagesmütter 52 Kinder.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: 30.000,00€
HH 2014 |
30.000,00 € |
Produkt: |
060500 |
Bisher angeordnet und beauftragt |
7.821,00 € |
Kostenstelle: Sachkonto: |
401031 7128000 |
Noch verfügbar |
22.179,00 € |
I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Förderrichtlinie zur Kindertagespflege der Stadt Karben