Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben B-Plan Nr. 144 "Berufsbildungswerk" 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
FB 5/273/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt das 1. Änderungsverfahren gem. § 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 144 „Berufsbildungswerk“ in der Gemarkung Okarben einzuleiten.

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst im Wesentlichen den westlichen, bislang unbebauten Teil des Gesamtareals des BBW, d.h. das Flurstück 61/14 und eine zur Baurechtschaffung für eine richtliniengerechte Anbindung an die Petterweiler Straße (K9) (mit Linksabbieger) beidseitig ausreichend großer Abschnitt der Straßenparzelle, wie in der Plananlage dargestellt und wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden beginnend durch die südlichen Grenzen der Parzellen Nr. 53 – 58, 65 Flur 9,

senkrecht auf die nördliche Grenze des Flurstücks 1/1 Flur 11 stoßend der Flurstücksgrenze nach Osten folgend,

 

am Westrand des vorgenannten Flurstückes rd. 155 m in südliche Richtung von der Petterweiler Straße (mit Seitengraben und Rad- und Gehweg = Flst. 66/5) bis zu den bestehenden 4 Gewächshäusern, rd. 52 m nach Osten und (mit einem südlichen Versatz von ca. 15 m nach Süden) weitere ca. 64 m (nördlich entlang der kürzlich errichteten Galabauhalle mit Umfahrung) in Richtung Osten.

Von dort rd. 197 m wieder entlang der östlichen Flurstücksgrenze nach Norden bis zur Parzelle des Rad- und Gehweges.

Weiter nach Osten folgend entlang der nördlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 62/21 Flur 10 bis zum senkrechten Anschluss an den südlichen Grenzbereich des Flurstücks Nr. 58 Flur 9.

 

Die konkrete Erstreckung des Geltungsbereiches im Straßenraum ergibt sich späterhin durch Abstimmung des straßenbautechnischen Entwurfes mit HessenMobil, Gelnhausen.

 

 

Sachverhalt:

Das Erfordernis der Änderung des Bebauungsplans ist in dem begonnenen Neuausrichtungsprozesses des Berufsbildungswerkes begründet und wird in der Anlage „Planerfordernis und Zielsetzung“ näher erläutert.

Für die Durchführung der Bebauungsplanänderung wurde bereits im März diesen Jahres eine entsprechende Städtebauliche Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Karben und dem Berufsbildungswerk Südhessen GmbH geschlossen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2014

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

Erläuterung Planerfordernis und Zielsetzung, Übersichtskarte räumlicher Geltungsbereich, Anbindung BBW K9 Entwurf 05 2013