Beschlussvorschlag:
Die Übertragung der in der beiliegenden Aufstellung aufgelisteten Haushalts-Ausgabe- und Haushalts-Einnahme-Reste aus dem Jahr 2013 in das Jahr 2014 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Nach Ziffer 8 des Rundschreibens Nr. 1/2007 der Kommunalaufsicht beim Landrat des Wetteraukreises vom 05.02.2007 sind Haushaltsreste in Kommunen mit defizitären Haushalten weitestgehend zur Absenkung des Rechnungsfehlbetrages aufzulösen. Soweit das nicht geschieht, sind sie mit Begründung genau aufzulisten und von der Vertretungskörperschaft detailliert zu beschließen. Die Beschlüsse sind der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
In der beiliegenden Auflistung werden investive Maßnahmen als Haushalt-Ausgabe-Reste (HAR) zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2014 vorgeschlagen.
Dem stehen Haushalts-Einnahme-Reste (HER) entgegen, die nach 2014 übertragen werden sollen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2014 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Auflistung Haushaltsresteübertragung von 2013 nach 2014