Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird ermächtigt:
- Gegen die Beanstandung der Kommunalaufsicht des Wetteraukreises vom 01.07.2014 zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.03.2014 zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung Widerspruch einzulegen.
- Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben für den Fall, dass dem Widerspruch nicht abgeholfen und der Beanstandungsbescheid nicht aufgehoben wird
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.03.2014 die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung beschlossen.
Die Kommunalaufsicht des Wetteraukreises hat diesen Beschluss mit rechtsmittelfähigen Bescheid vom 01.07.2014 gem. § 138 Hess. Gemeindeordnung (HGO) beanstandet. Als Rechtsmittel ist zunächst Widerspruch möglich. Wird diesem nicht abgeholfen, wäre der nächste Schritt die Klage beim Verwaltungsgericht.
Die Gründe für die Beanstandung können dem als Anlage beigefügten Bescheid der Kommunalaufsicht entnommen werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2014 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
- Beanstandung
Kommunalaufsicht vom 01.07.2014
- Stellungnahme
Hess. Städtetag vom 08.04.2014