Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben B-Plan Nr.208 "Lärmschutz Nordumgehung" Gemarkung Groß-Karben hier: Abwägungsbeschluss Frühzeitige Beteiligung
Vorlage
FB 5/309/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum

Bebauungsplans Nr. 208 „Lärmschutz Nordumgehung“, Gemarkung Groß-Karben, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.

 

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 26. Sitzung am

15.05.2014 den Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 208 „Lärmschutz Nordumgehung“, Gemarkung Groß-Karben gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung wurde in der Zeit vom 02.06.2014 bis 04.07.2014

durchgeführt. Die amtliche Bekanntmachung der Frist erfolgte am 24.05.2014.

Die eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die STVV zu

prüfen und abzuwägen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2014

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

B-Plan Nr. 208 mit Begründung, Abwägungsvorschlag