Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 208 „Lärmschutz Nordumgehung“ in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung (Planstand August 2014) zum offiziellen Entwurf.
Sachverhalt:
Die frühzeitige Beteiligung hat zu dem Ergebnis geführt, dass der Geltungsbereich des Vorentwurfs im Osten um einen Wirtschaftsweg erweitert werden soll. Der geänderte Flächenbedarf ist im vorliegenden Entwurf in den Plan eingearbeitet. Die Erweiterung betrifft folgende Flurstücke Flur 15 (Über dem Eselsweg) Nr. 73 und 78, Flur 15 (Am Eselsweg) Nr. 18.
Das Aufstellungsverfahren wird mit dem Beschluss zum offiziellen Entwurf fortgeführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2014 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
B-Plan mit Begründung