Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt das
1. Änderungsverfahren gem. § 2 (1) BauGB für den Bebauungsplan
Nr. 192 „Hartmannsfeld“ in der Gemarkung Groß-Karben und Okarben einzuleiten.
Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Satzungsplans bleibt unverändert.
Sachverhalt:
Erweiterung und
Veränderung der Geschäftsstrukturen der Firma Rapp’s erfordern bauliche Maßnahmen
bei dem Standort Karben, die auf Grundlade des derzeit vorliegenden
rechtskräftigen Bebauungsplans nicht umgesetzt werden können.
Genaue Erläuterungen wurden bereits bei einem Ortstermin des Magistrats am 18.08.2014 mit Besichtigung des Hochregallagers durch Herrn Kneip vorgetragen und sind in der Begründung zur Plananlage unter 4. Gründe für die 1. Änderung des Bebauungsplans dargestellt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2014 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
B-Plan Nr. 192 „Hartmannsfeld“ 1. Änderung, Begründung