Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben B-Plan Nr. 192 "Hartmannsfeld" 1. Änderung Gemarkung Groß-Karben und Okarben hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
FB 5/323/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt das

1. Änderungsverfahren gem. § 2 (1) BauGB für den Bebauungsplan

Nr. 192 „Hartmannsfeld“ in der Gemarkung Groß-Karben und Okarben einzuleiten.

 

Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Satzungsplans bleibt unverändert.

 

Sachverhalt:

Erweiterung und Veränderung der Geschäftsstrukturen der Firma Rapp’s erfordern bauliche Maßnahmen bei dem Standort Karben, die auf Grundlade des derzeit vorliegenden rechtskräftigen Bebauungsplans nicht umgesetzt werden können.

Genaue Erläuterungen wurden bereits bei einem Ortstermin des Magistrats am 18.08.2014 mit Besichtigung des Hochregallagers durch Herrn Kneip vorgetragen und  sind in der Begründung zur Plananlage unter 4. Gründe für die 1. Änderung des Bebauungsplans dargestellt. 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2014

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

B-Plan Nr. 192 „Hartmannsfeld“ 1. Änderung, Begründung