Bebauungsplan Nr. 215 "Sportanlagen Waldhohl", Gemarkung Groß-Karben
hier: Beschluss Offenlage
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 215 „Sportanlagen Waldhohl“ Gemarkung Groß-Karben
mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wird mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen
Auslegung weitergeführt.
Die von der Verwaltung als zu Beteiligende Vorgeschlagenen sind in der in der
Anlage beigefügten Tabelle aufgeführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
B-Plan mit
Begründung, Tabelle zu beteiligende TÖBs