Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben
hier: Änderung der Satzung für die
freiwillige Feuerwehr der Stadt Karben
Vorlage
FB 6/612/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Karben, vom 11.10.2013, wird gemäß der Vorlage (Fassung vom 08.12.2015) geändert

 

Sachverhalt:

Die Satzungsänderung gemäß Vorlage vom 08.12.2015 soll die Aufnahme in die Einsatzabteilung der FFW (§5) und die Beendigung der Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung (§6) neu regeln. Mit der neuen Fassung des § 5 soll erreicht werden, dass neue Mitglieder der Einsatzabteilung nur in den Stadteilen eintreten können, in denen sie wohnen oder ihren regelmäßigen Aufenthalt haben und somit der Feuerwehr im Einsatzfall rasch zur Verfügung stehen.

Durch die  Änderung von §6 sollen diejenigen Mitglieder der Einsatzabteilung leichter ausgeschlossen werden können, die längere Zeit nicht mehr aktiv oder weggezogen sind.

Da diese Mitglieder, in den meisten Fällen, offiziell nicht aus der Einsatzabteilung austreten, muss für sie, weiterhin eine umfangreiche Ausrüstung vorgehalten werden. Diese unnötig vorgehaltenen  Ausrüstungsteile  können von aktiven Mitgliedern genutzt und damit Neuanschaffungen vermieden werden.

 

Die Satzungsänderung wurde mit den Wehrführen und dem Stadtbrandinspektor abgestimmt. Gegen die vorgelegte Fassung bestehen keine Einwände

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          0            

 

HH 2015

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Satzungsentwurf