hier: Änderung der Satzung für die
freiwillige Feuerwehr der Stadt Karben
Beschlussvorschlag:
Die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Karben, vom 11.10.2013, wird gemäß der Vorlage (Fassung vom 08.12.2015) geändert
Sachverhalt:
Die Satzungsänderung gemäß Vorlage vom 08.12.2015 soll die Aufnahme in die Einsatzabteilung der FFW (§5) und die Beendigung der Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung (§6) neu regeln. Mit der neuen Fassung des § 5 soll erreicht werden, dass neue Mitglieder der Einsatzabteilung nur in den Stadteilen eintreten können, in denen sie wohnen oder ihren regelmäßigen Aufenthalt haben und somit der Feuerwehr im Einsatzfall rasch zur Verfügung stehen.
Durch die Änderung von §6 sollen diejenigen Mitglieder der Einsatzabteilung leichter ausgeschlossen werden können, die längere Zeit nicht mehr aktiv oder weggezogen sind.
Da diese Mitglieder, in den meisten Fällen, offiziell nicht aus der Einsatzabteilung austreten, muss für sie, weiterhin eine umfangreiche Ausrüstung vorgehalten werden. Diese unnötig vorgehaltenen Ausrüstungsteile können von aktiven Mitgliedern genutzt und damit Neuanschaffungen vermieden werden.
Die Satzungsänderung wurde mit den Wehrführen und dem Stadtbrandinspektor abgestimmt. Gegen die vorgelegte Fassung bestehen keine Einwände
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: 0 €
HH 2015 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Satzungsentwurf