Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes
Nr. 192 „Hartmannsfeld“ Gemarkung Groß-Karben und Okarben mit Begründung zur
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Da der
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt
wird,
wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. § 13 Abs. 3 Satz
1 BauGB
abgesehen.
Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wird mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen
Auslegung des offiziellen Entwurfs und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange weitergeführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2014 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
B-Plan Nr. 192 „Hartmannsfeld“ 1. Änderung, Begründung