Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben B-Plan Nr. 192 "Hartmannsfeld" 1. Änderung Gemarkung Groß-Karben und Okarben hier: Beschluss Offenlage und Beteiligung Behörden und TÖBs
Vorlage
FB 5/327/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 192 „Hartmannsfeld“ Gemarkung Groß-Karben und Okarben mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt

wird, wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. § 13 Abs. 3 Satz

1 BauGB abgesehen.

 

Sachverhalt:

Das Bauleitplanverfahren wird mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen

Auslegung des offiziellen Entwurfs und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange weitergeführt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2014

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

B-Plan Nr. 192 „Hartmannsfeld“ 1. Änderung, Begründung