Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 205 „Waldhohl“ in der Gemarkung Groß-Karben gem. § 2 (1) BauGB.
Das Baugebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Groß-Karben zwischen Heldenberger Straße und Kurt-Schumacher-Schule bzw. Sportplatzgelände.
Der Geltungsbereich wird, wie in der Plananlage dargestellt, begrenzt:
Im Westen durch die östliche Grenze der Straßenparzelle Nr. 666/4 Flur 1 Karbener Weg beginnend an der südlichen Grenze des Flurstücks 66/0 Flur 16 Waldhohlweg nach Norden folgend, weiter entlang der östlichen Grenze der Straßenparzelle Nr. 65 Heldenberger Straße (K 246) Flur 16 (Lindenplatz) dem Straßenverlauf folgend,
im Norden entlang der südliche Grenze der Straßenparzelle Nr. 65 Heldenberger Straße (K 246) Flur 16,
im Osten in einer Parallelen in einem Abstand von ca. 80 m zu der östlichen Grenze der nord-süd verlaufenden Wegeparzelle Nr. 67, Flur 16 / in Verlängerung der nord-süd verlaufenden westlichen Wegeparzelle Nr. 74/0 ab Schnittpunkt dieser Parallelen mit der südlichen Grenze der Straßenparzelle Heldenberger Straße, die abknickende Wegeparzelle Nr. 67 querend folgend bis auf die südliche Grenze der Wegeparzelle 66/0 Flur 16 Waldholweg stoßend,
im Süden der südlichen Wegeparzelle Nr. 67 Flur 16 Waldhohlweg nach Westen folgend bis auf die Straßenparzelle Nr. 666/4 Flur 1 Karbener Weg stoßend.
Sachverhalt:
Der festgelegte Geltungsbereich, wie im Aufstellungsbeschluss dargestellt, ist im Regionalen Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche geplant“ dargestellt. Der Bebauungsplan kann damit gem. § 8 (2) BauGB als aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden.
Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 51.500 qm.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2014 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Plananlage Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss