Bebauungsplan Nr. 144 "Berufsbildungswerk" 1. Änderung,
Gemarkung Okarben
hier: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Bebauungsplanentwurf Nr. 144 “Berufsbildungswerk“ 1. Änderung, Gemarkung Okarben mit Begründung und beschließt die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand 09/2014.
Sachverhalt:
Das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 03.07.2014 begonnene
Bauleitplanverfahren des Bebauungsplans Nr. 144 “Berufsbildungswerk“ 1. Änderung, Gemarkung Okarben wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fortgesetzt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2014 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Bebauungsplan Nr. 144 „Berufsbildungswerk“ 1. Änderung,
Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht