Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 195 „Sauerbornstraße“ Gemarkung Petterweil mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt wird, wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.

 

Sachverhalt:

Das Bauleitplanverfahren wird mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung weitergeführt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2014

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

B-Plan Nr. 195 „Sauerbornstraße“ mit Begründung einschl. Geotechnischem Gutachten, Ergänzung zum Geotechnischen Gutachten, Bescheid des RP Darmstadt zum Umgang mit kontaminiertem Material und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag