hier: Änderung Stellplatzsatzung der Stadt Karben
Beschlussvorschlag:
Die Stellplatzsatzung der Stadt Karben wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die mit Veröffentlichung vom 08.12.2012 in Kraft gesetzte Stellplatzsatzung wurde aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen Bedarf und Praxis einer Überarbeitung unterzogen. Die Änderungen betreffen
¾ den § 3 hinsichtlich der Größe der zu errichteten Stellplätze, ergänzt durch § 3 (2) neu (§ 3 (2) wird zu § 3 (3))
¾ die in der Anlage ausgewiesenen Stellplätze:
o unter 1 Wohngebäude der Punkt 1.2 und Punkt 1.4 (alt) ersatzlos gestrichen (1.5 alt wird zu 1.4 neu)
o unter 4 Versammlungsstätten die bisher geltenden Festlegungen im Punkt 4.3 und Punkt 4.4 der Anlage, aufgenommen und konkretisiert im Punkt 4.3 (neu).
o die bisher geltenden Festlegungen der Stellplatzanzahl unter 6 Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe im Punkt 6.1
Der Entwurf der geänderten Stellplatzsatzung liegt zur Abstimmung vor.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2014 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Stellplatzsatzung