Bebauungsplan Nr. 215 "Sportanlagen Waldhohl",
Gemarkung Groß-Karben
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 215 „Sportanlagen Waldhohl“ in der Gemarkung Groß-Karben gem. § 2 (1) BauGB.
Das Baugebiet liegt am Ortsrand östlich der Kurt-Schumacher-Schule und erstreckt sich über den Bestand Sportanlage zzgl. der Erweiterung Sportplatz neu.
Der Geltungsbereich wird, wie in der Plananlage dargestellt, begrenzt:
Im Norden entlang der nördlichen Wegeparzelle des „Waldhohlweg“ Flur 16, Flurstück Nr. 66 beginnend ab der Verlängerung der westlichen Grenze der Wegeparzelle „An der alten Waldhohl“ Flurstück Nr. 75 nach Osten verlaufend bis zur Verlängerung der westlichen Grenze der Wegeparzelle „Am Wingertspfad“ Flurstück Nr. 73,
im Osten die Wegeparzelle „Waldhohlweg“ nach Süden querend und den östlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 48/2 + 48/1 + 47 + 46 folgend,
im Süden zunächst entlang der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstück Nr. 46 Richtung Westen folgend, dann südlich abknickend entlang der östlichen Grenze der Wegeparzelle Flurstück Nr. 74, dieser folgend bis zur Verlängerung der südlichen Flurstücksgrenze Nr. 49/2, die Wegeparzelle Flurstück Nr. 74 nach Westen querend und weiter der südlichen Flurstücksgrenze Nr. 49/2 folgend und in Verlängerung die Wegeparzelle Flurstück Nr. 75 querend auf die westliche Flurstücksgrenze derselben stoßend,
im Westen der westlichen Wegeparzelle des „Waldhohlweg“ Flur 16, Flurstück Nr. 66 nach Norden folgend und in Verlängerung derselben auf die nördliche Grenze der Wegeparzelle „Waldhohlweg“ Flurstück Nr. 66 stoßend.
Sachverhalt:
Die Fläche des
Sportplatzes Groß-Karben, Am Park, soll, entsprechend seiner Ausweisung im
Regionalen Flächennutzungsplan (Reg.-FNP), als Wohnbaufläche entwickelt werden.
Hierfür ist
vorgesehenen den Sportplatz östlich der vorhandenen Sportanlage „ An der
Waldhohl“ zu verlegen.
Für die bessere
Nutzbarkeit der vorhandenen Sportanlage und des neuen Sportplatzes durch die
Vereine, ist in der Planung ein Gebäude für Umkleidezwecke, Versammlung und
Bewirtung vorzusehen. Da dieses Gebäude in funktionalem Zusammenhang zu beiden
Sportflächen stehen soll, ist ein neuer Standort im Rahmen der Planung zu
berücksichtigen. Der in dem bereits bestehenden B-Plan Nr. 175 „Sport- und
Kindergartenanlage“ ausgewiesene Standort soll aufgegeben werden.
In diesem
Zusammenhang soll der Bestand (Sportanlage) mittels Teilüberplanung des B-Plans
Nr. 175 in den neuen B-Plan Nr. 215 integriert werden und so ein
funktionsbezogener Gesamtplan entstehen.
Das für die Fläche des neuen Sportplatzes erforderliche Änderungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplans für die Flurstücke 46, 47, 48/1 und 48/2 soll parallel zum Bauleitplanverfahren des Bebauungsplans Nr. 215 geführt werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2014 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Plananlage Geltungsbereich