Bebauungsplan Nr. 192 "Hartmannsfeld" 1. Änderung, Gemarkung Groß-Karben
hier: Abwägungsbeschluss Offenlage und Beteiligung TÖBs
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 192 „Hartmannsfeld“ 1. Änderung, Gemarkung Groß-Karben, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 29. Sitzung am 11.09.2014 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 192 „Hartmanns-feld“ 1. Änderung in der Gemarkung Groß-Karben gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beschlossen.
Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 13.10.2014 bis 21.11.2014 durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 04.10.2014
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die Stadtverordnetenversammlung zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2014 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
B-Plan Nr. 192 „Hartmannsfeld“ 1. Änderung, Abwägungsvorschlag