Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 192 "Hartmannsfeld" 1. Änderung,
Gemarkung Groß-Karben
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/389/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 192 „Hart-mannsfeld“ 1. Änderung in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung gemäß § 10 (1) BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.

 

Sachverhalt:

Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen. Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2014

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

B-Plan Nr. 192 „Hartmannsfeld“ 1. Änderung mit Begründung