Bebauungsplan Nr. 192 "Hartmannsfeld" 1. Änderung,
Gemarkung Groß-Karben
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 192 „Hart-mannsfeld“ 1. Änderung in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung gemäß § 10 (1) BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.
Sachverhalt:
Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen. Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2014 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
B-Plan Nr. 192 „Hartmannsfeld“ 1. Änderung mit Begründung