Bebauungsplan Nr. 208 "Lärmschutz Nordumgehung",
Gemarkung Groß-Karben
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 208 „Lärmschutz Nordumgehung“ Gemarkung Groß-Karben mit Begründung gemäß
§ 10 (1) BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81 HBO
i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung
Sachverhalt:
Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen. Mit der
amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in
Kraft.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2014 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
B-Plan Nr. 208 „Lärmschutz Nordumgehung“, Begründung, Artenschutz,
Eingriffs- und Ausgleichsplanung Bestand, Entwurf, Erläuterung