Bebauungsplan Nr. 217
"Selzerbachweg"
Gemarkung Klein-Karben
hier: Beschluss Abwägung Offenlage und Beteiligung TÖBs
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 217 „Selzerbachweg“, Gemarkung Klein-Karben, wurden
allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur
Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 37. Sitzung am
13.11.2015 den Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 217 „Selzerbachweg“,
Gemarkung Klein-Karben gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 14.12.2015 bis einschließlich 22.01.2016
durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 05.12.2015.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 Übersicht Rückmeldungen
2 Selzerbachweg-Abwägung
3 Selzerbachweg Planbild A3
4 Selzerbachweg Textfestsetzungen
5 Selzerbachweg Begründung
5.1 Selzerbachweg Anlage 1 Artenschutz