Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 217
"Selzerbachweg"
Gemarkung Klein-Karben
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/635/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan

Nr. 217 „Selzerbachweg“ in der Gemarkung Klein-Karben mit Begründung

gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß

§ 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung

 

Sachverhalt:

Das Bauleitplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

durchgeführt. Von der Erstellung eines Umweltberichts gem. § 2a BauGB wurde

abgesehen. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren

abgeschlossen. Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt

der Bebauungsplan in Kraft

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2016

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

1  B-Plan Selzerbachweg A1

2  Selzerbachweg Planbild A3

3  Selzerbachweg Textfestsetzungen

4  Selzerbachweg Begründung

4.1 Selzerbachweg Anlage 1 Artenschutz