Bebauungsplan Nr. 217
"Selzerbachweg"
Gemarkung Klein-Karben
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan
Nr. 217 „Selzerbachweg“ in der Gemarkung Klein-Karben mit Begründung
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß
§ 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung
Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
durchgeführt. Von der Erstellung eines Umweltberichts gem. § 2a BauGB wurde
abgesehen. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren
abgeschlossen. Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt
der Bebauungsplan in Kraft
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 B-Plan Selzerbachweg A1
2 Selzerbachweg Planbild A3
3 Selzerbachweg Textfestsetzungen
4 Selzerbachweg Begründung
4.1 Selzerbachweg Anlage 1 Artenschutz