Bebauungsplan Nr. 213 "Am Park"
Gemarkung Groß-Karben
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan
Nr. 213 „Am Park“ in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß
§ 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.
Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
durchgeführt. Von der Erstellung eines Umweltberichts gem. § 2a BauGB wurde
abgesehen. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren
abgeschlossen. Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt
der Bebauungsplan in Kraft.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1. B-Plan A3
2. B-Plan Textliche Festsetzungen
3. B-Plan Begründung
3.1. B-Plan Anlage 1 „Artenschutz“
3.2. B-Plan Anlage 2 „Verkehrsuntersuchung“
3.3. B-Plan Anlage 3 „Immissionsgutachten“
3.4. B-Plan Anlage 4 „Auszug Baugrunduntersuchung“