Bebauungsplan Nr. 216
"Bahnhofstraße 227"
Gemarkung Kloppenheim
hier: Beschluss Offenlage und Beteiligung TöB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 217 „Bahnhofstraße 227“ Gemarkung Kloppenheim mit
Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung
der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB.
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB als
Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt wird, wird von einer
Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. §
13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wird mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen
Auslegung weitergeführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
- Planbild Bebauungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Begründung zum Bebauungsplan
- Anlage 1 zur Begründung: Stellungnahme Artenschutz
- Anlage 2 zur Begründung: Gutachten Versickerung (Boden)
- Anlage 3 zur Begründung: Stellungnahme Niederschlagswasser