Beschlussvorschlag:

Die im Rahmen der 2. Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum

Bebauungsplan Nr. 205 „Am Kalkofen“, Gemarkung Groß-Karben,

wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und

Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung

zu den eingegangenen Stellungnahmen

 

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 38. Sitzung am

21.01.2016 die Ergänzungen und Änderung zum Entwurf Bebauungsplans Nr. 205 „Am Kalkofen“, Gemarkung Groß-Karben und die erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die erneute Offenlegung wurde gemäß Beschluss in Verbindung mit § 4a (3) BauGB mit verkürzter Auslegungsfrist und Beschränkung der Stellungnahmen auf die geänderten und ergänzten Teile der Planung in der Zeit vom 15.02.2016 bis 29.02.2016 durchgeführt.

 

Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte unter Hinweis auf die verkürzte Frist und Beschränkung der Stellungnahmen am 06.02.2016.

Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen

Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und

§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2016

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

1-    B-Plan Nr. 205

2-      Textliche Festsetzungen

3-      Begründung