Bebauungsplan Nr. 205
"Am Kalkofen"
Gemarkung Groß-Karben
hier: Beschluss Abwägung 2. Offenlage und Beteiligung TöB
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der 2. Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 205 „Am Kalkofen“, Gemarkung Groß-Karben,
wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und
Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 38. Sitzung am
21.01.2016 die Ergänzungen und Änderung zum Entwurf Bebauungsplans Nr. 205 „Am Kalkofen“, Gemarkung Groß-Karben und die erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die erneute Offenlegung wurde gemäß Beschluss in Verbindung mit § 4a (3) BauGB mit verkürzter Auslegungsfrist und Beschränkung der Stellungnahmen auf die geänderten und ergänzten Teile der Planung in der Zeit vom 15.02.2016 bis 29.02.2016 durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte unter Hinweis auf die verkürzte Frist und Beschränkung der Stellungnahmen am 06.02.2016.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1-
B-Plan Nr. 205
2-
Textliche Festsetzungen
3-
Begründung